| Bedeutung der Alarmstufen | | Drucken | |
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B0 - Müllbehälter, Gebüsch, Altmaterial im Freien
B1 - PKW, LKW, Ofen, Heizung, Kamin, Keller, Zimmer, Dach, Flächenbrände, Brände außerhalb geschlossener Ortschaften B2 - Mehrere PKW, LKW, landwirtschaftliche Anwesen, Betriebe Gebäudebrände bei denen Menschen in Gefahr sind ! B3 - Altenheime, Krankenhäuser, Schulen, größere Betriebe, Waldbrände, Explosion, Flugzeuge, Tankstellen, Industriehallen T0 - Tür öffnen, Wasser im Keller, Fahrbahnverschmutzung, Tierrettung, brüchige Baumäste T1 - Tür öffnen vermisste Person, Bauunfälle, leichte Bergungen, Umweltschäden, umgestürzte/umgeknickte Bäume, Verkehrsunfälle ohne Personenschaden T2 - Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen, vermisste Personen Unfälle bei denen Menschen in Gefahr sind ! T3 - Verkehrsunfälle mit mehreren eingeklemmten Personen, Bauwerkeinsturz, Bundesbahnunfälle, Wasserrettung, Eisrettung, Flugzeugabsturz G0 - Ölspur , soweit nicht Straßenbaulastträger zuständig G1 - Auslaufender Kraftstoff bzw. Betriebsstoff aus PKW nach Verkehrsunfall G2 - Freiwerden gefährlicher Stoffe im häuslichen Bereich, - Straßen, - Schienen (Einsatz eines Gefahrenstoffzugs eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt als fachspezifische Ergänzungseinheit könnte erforderlich sein) G3 - Freiwerden gefährlicher Stoffe in Industriebetrieben, Tankwagenunfälle, Unfall mit radioaktiven Stoffen, (Einsatz eines Gefahrenstoffzugs eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt als fachspezifische Ergänzungseinheit zwingend erforderlich) A - Zuordnung gemäß Alarm- und Einsatzplan (AEP) Autobahn O - Sonderobjekte. Diese werden nur dann angelegt, wenn deren Gefahrenpotenzial erheblich von „normalen“ Brandobjekten abweicht. Sie unter der Kategorie B einzuordnen |

